Mehr artenreiche Wegraine - aber richtig

Ausaaten und Pflege müssen stimmen!

-   Wegraine gehören zu den Flurstücken der Wege und sind keine landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Die Verwendung der in der Landwirtschaft üblichen Blühmischungen mit einem hohen Anteil von Kulturpflanzen bzw. gebietsfremden Arten ist außerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen in der freien Landschaft gemäß § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes seit dem 1. März 2020 unzulässig!
Durch diese Bestimmung soll eine Verdrängung der heimischen Flora verhindert und sichergestellt werden, dass nur Pflanzen gefördert werden, die an die jeweiligen Standorte gut angepasst sind und den gebietstypischen Insektenarten bestmögliche Nahrungsgrundlagen bieten.


-   Wenn in Erwägung gezogen wird, die Artenvielfalt von Feld- und Wegrainen durch Ansaaten zu erhöhen, sollte zuvor eine botanische Bestandserfassung erfolgen. Einige Wegraine sind noch von Natur aus relativ artenreich. Diese können durch angepasste Pflege verbessert werden, sollten aber nicht durch Ansaaten verändert werden. Ein Wegrain mit heimischen Wildpflanzen wie Disteln, Rainfarn, Beifuß und Wiesenkerbel ist für Insekten allemal wertvoller als die üblichen Ansaaten von Jägern und Landwirten mit Zier- und Nutzpflanzen (Phacelia, Ringelblume, Mauretanische Malve usw.).


-   Artenarme Wegraine, die fast nur aus Gras bestehen, kommen für eine Ansaat in Betracht. Dabei darf aber nur zertifiziertes Regiosaatgut gebietsheimischer Arten verwendet werden. Geeignete Mischungen bieten die Marktführer Saaten Zeller und Rieger-Hofmann.


-   Vorrangig ist aber eine Optimierung der Pflege von Wegrainen. Dazu gehört ein ausreichender Abstand beim Spritzen und Düngen, damit die Wegraine möglichst wenig davon abgekommen.
Wichtig ist das ein- bis zweimalige Mähen mit Abtransport des Mähguts, um überschüssige Nährstoffe zu reduzieren. Ideal ist die Kombination von frühen und späten Mahdterminen in einem Wegekomplex. Eine frühe Mahd Anfang Juni reduziert hochwüchsige Gräser und fördert eine Nachblüte im Hochsommer, eine späte Mahd ermöglicht die ungestörte Entwicklung von Insekten. Oft entwickelt sich dann von selbst wieder eine artenreiche Vegetation. Ein völliger Verzicht auf Mahd ist nicht sinnvoll, weil sich dann wenige konkurrenzstarke Pflanzenarten
durchsetzen können (z.B. Land-Reitgras, Brennnessel) oder sich Gebüsche ausbreiten. Keinesfalls aber sollten alle Wegraine ganzflächig und gleichzeitig gemäht werden, weil dann schlagartig Nahrungsgrundlage und Deckung für viele Tierarten wegfallen. Das wird leider immer wieder falsch gemacht.

Dr. Olaf v. Drachenfels, NABU-Barsinghausen


Blühstreifen

 Mehr Blühstreifen und artenreiche Wegraine – aber richtig!

 Hinweise vom NABU Barsinghausen

 

-  Blühstreifen werden auf dem Flurstück des Ackers angelegt. Es handelt sich um Agrarumweltmaßnahmen, die von Land und EU gefördert werden. Die zulässigen Saatgutmischungen und die Behandlung dieser Flächen sind genau vorgeschrieben (vgl. die betr. Internetseiten von Landwirtschaftsministerium, Umweltministerium und Landwirtschaftskammer).

-  Neben Ansaaten sind unbehandelte Ackerränder, die sich selbst begrünen können, für den Naturschutz bedeutsam. Dort können sich heimische Ackerwildkräuter wie Mohn oder Kornblume entwickeln. Solche Streifen werden dort vom Umweltministerium gefördert, wo noch stark gefährdete Ackerwildkräuter vorkommen.
-  Wegraine gehören zu den Flurstücken der Wege und sind keine landwirtschaftlichen Nutzflächen. Wenn in Erwägung gezogen wird, ihre Artenvielfalt durch Ansaaten zu erhöhen, sollte zuvor eine botanische Bestandserfassung erfolgen. Einige Wegraine sind noch von Natur aus relativ artenreich. Diese können durch angepasste Pflege verbessert werden, sollten aber nicht durch Ansaaten verändert werden.
-  Artenarme Wegraine kommen für eine Ansaat in Betracht. Dabei darf aber nur Regiosaatgut gebietsheimischer Arten verwendet werden. Die Verwendung der in der Landwirtschaft üblichen Blühmischungen mit einem hohen Anteil von Kulturpflanzen bzw. gebietsfremden Arten ist außerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen in der freien Landschaft gemäß § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes seit dem 1. März 2020 unzulässig! Durch diese Bestimmung soll eine Verdrängung der heimischen Flora verhindert und sichergestellt werden, dass nur Pflanzen gefördert werden, die an die jeweiligen Standorte gut angepasst sind und den gebietstypischen Insektenarten bestmögliche Nahrungsgrundlagen bieten.
-  Pflege von Wegrainen: Die Artenvielfalt in einem Gebiet ist am größten, wenn die Pflege auf Teilflächen unterschiedlich erfolgt. Breite Wegraine mit wiesenartiger Vegetation sollten zweimal im Jahr gemäht und das Mähgut entfernt werden. Das erste Mal, wenn die Gräser blühen (meist Ende Mai bis Mitte Juni), das zweite Mal im Herbst. Streifen oder Teilflächen sollten jeweils stehen bleiben, damit für die Tierwelt Refugien verbleiben (auch im Winter) und sich Kräuter aussäen können. Der erste Schnitt sorgt im Besonderen für den Entzug von Nährstoffen, die meist im Übermaß vorhanden sind und befreit später blühende Kräuter von der Konkurrenz hochwüchsiger Gräser. Im Boden nistende Wildbienen können in kurzrasigen, besonnten Bereichen ihre Nester graben. Schmale Säume können bis zum Herbst ungemäht bleiben bzw. wechselweise früh oder spät gemäht werden. Ein völliger Verzicht auf Mahd ist nicht sinnvoll, weil sich dann wenige konkurrenzstarke Pflanzenarten durchsetzen können (z.B. Gräser, Brennnessel, Disteln) oder sich Gebüsche ausbreiten. Keinesfalls aber sollten alle Wegraine ganzflächig und gleichzeitig gemäht werden, weil dann schlagartig Nahrungsgrundlage und Deckung für viele Tierarten wegfallen würden.
-  Weitere Erläuterungen sind einem Faltblatt des NLWKN zu entnehmen:
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/bluehende-raine-natuerlich-voller-leben-43006.html